Amtsblatt Nr. 64 / 2025 vom 29.09.2025

29.09.2025

Der Firma nordfuel GmbH, Ems-Dollart-Ring 2, 26169 Friesoythe wurde aufgrund ihres Antrags vom 18.12.2019 gemäß den §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 4, 10, 12 WHG, § 4 IZÜV die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von aufgereinigtem Abwasser in das Gewässer „Sagter Ems“ für den Betrieb der Gärrestaufbereitungsanlage erteilt. Gegenstand des vorliegenden Erlaubnisantrags ist die Einleitung von aufgereinigtem Abwasser in das Gewässer „Sagter Ems“.

Nach Abschluss des Erlaubnisverfahrens ist gemäß § 4 IZÜV die Öffentlichkeit über die Entscheidung zu informieren. Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG ist der Erlaubnisbescheid vom Tage nach der Bekanntmachung an zwei Wochen zur Einsicht auszulegen. Die Auslegung ist dadurch zu bewirken, dass die Dokumente auf einer Internetseite der zuständigen Behörde zugänglich gemacht werden. Nachstehend finden sie die hierfür erforderlichen Informationen in Form der erteilten Erlaubnis. Alles weitere hierzu entnehmen Sie bitte dem beigefügten Amtsblatt.

Maßgebliches BVT-Merkblatt nach § 54 Abs. 3 WHG:

Der Betrieb ist dem BVT-Merkblatt „Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU) – Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für Abfallbehandlungsanlagen (August 2006)“ zuzuordnen.

Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anhang.

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