Neufassung der Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege
Landkreis Cloppenburg. Die Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege wird zum 01. August geändert und neu gefasst. Dies hat der Jugendhilfeausschuss dem Kreisausschuss des Landkreises Cloppenburg einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.
Mit den neuen Stundensätzen für die Betreuung und Förderung von Kindern in der Kindertagespflege durch die Kindertagespflegepersonen steht der Landkreis Cloppenburg im regionalen Vergleich mit anderen Landkreisen im oberen Bereich. Die Säule der Kindertagespflege ist dem Landkreis Cloppenburg neben den bestehenden Betreuungsangeboten der Kinderkrippen und Kindergärten sehr wichtig.
Vor dem Hintergrund neuerer Rechtsprechung, praktischer Erfahrungen in der Anwendung der Satzung sowie dem Erfordernis, die Tätigkeit in der Kindertagespflege weiterhin finanziell attraktiv zu gestalten, ist eine erneute Anpassung erforderlich. Auch die zunehmenden Personalbedarfe in anderen Bereichen der Jugendhilfe – wie etwa bei Schulassistenzen, in der Ganztagsbetreuung an Grundschulen oder im Einsatz von Drittkräften in Kindertageseinrichtungen – sowie die dynamische Entwicklung der Entgelte in der Kindertagespflege auf regionaler Ebene begründen die Notwendigkeit einer Überarbeitung.
Die Verfügungs-, Vor- und Nachbereitungszeiten werden im Entgelt mit zusätzlich 0,10 EUR berücksichtigt (auf 6,10 bzw. 6,60 EUR). In der Satzung wird klargestellt, dass mit dem Entgelt auch Verfügungs-, Vor- und Nachbereitungszeiten vergütet werden. Der Zuschlag für Randzeiten (05.00 bis 07.00 Uhr und 19.00 bis 22.00 Uhr) soll 2,50 EUR betragen. Die Kindertagespflegeperson erhält für Krankheit und Urlaub 30 Ausfalltage, eine Fortzahlung bei Abwesenheit der Kinder wird unabhängig von den 30 Tagen pro Abwesenheit/Kind bis max. 2 Wochen geleistet. Der jährlich einmalig zu zahlende „Ausbildungsbonus“ beträgt 250 EUR und die bislang geübte Regelung zur Eingewöhnung wird in die Satzung aufgenommen. Des Weiteren wird der Abrechnungsmodus mit den Kindertagespflegepersonen entsprechend eines bestehenden Kreistagsbeschlusses in die neu abzuschließende Vereinbarung des Landkreises mit den Städten und Gemeinden aufgenommen.
Die Kalkulation der Höhe des Entgeltes orientiert sich am Gehalt einer Erzieherin oder Erziehers nach dem TVöD. Für die Berechnung des Verdienstes einer Kindertagespflegeperson gilt grundsätzlich: Einnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn. Als Beispiel betreut eine Kindertagespflegeperson 5 Kinder (Arbeitszeit: 07.00 bis 15.00 Uhr / 40-h-Woche mit individuellen Betreuungszeiten). Die Einnahmen belaufen sich bei diesem Beispiel auf 4.715,37 EUR brutto. Die Betriebsausgabenpauschale pro Monat beträgt 1.600.00 EUR. Der zu versteuernde Gewinn wäre somit 3.115,37 EUR.
Des Weiteren fördert der Landkreis Cloppenburg drei Plätze zur alternativen Schulpflichterfüllung beim SkFM Löningen e.V. für schulmüde bzw. schulverweigernde junge Menschen in dem Zeitraum vom 01. April 2025 bis zum 31. Dezember 2027 im Sozialen Briefkasten Löningen mit 1.132,00 EUR pro Platz pro Monat. Dies hat der Jugendhilfeausschuss ebenfalls einstimmig empfohlen.
Die Kosten werden einzelfallbezogen abgerechnet und entsprechend der Belegung ausgezahlt. Die Aufnahme erfolgt immer in Abstimmung mit der abgebenden Schule und im Einvernehmen mit dem Jugendamt des Landkreises Cloppenburg. Förderfähig sind hierbei nur Personen, bei denen die Kostenträgerschaft gemäß SGB VIII in der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit des Landkreises Cloppenburg liegt.
Der SkFM Löningen e.V. als Träger der Jugendwerkstatt „Sozialer Briefkasten“ in Löningen hat mit Schreiben vom 19. Februar 2025 beantragt, drei Plätze für Schülerinnen und Schüler einzurichten und zu finanzieren, damit diese dort ihre alternative Schulpflicht erfüllen können. Im Antrag wird beschrieben, dass seit Herbst 2024 immer mehr Anfragen von Schulen, vor allem aus dem südlichen Landkreis, nach einer Schulersatzmaßnahme an die Jugendwerkstatt herangetragen werden. Es handele sich gleichermaßen um Schulen aus dem Sekundarbereich I als auch aus dem Sekundarbereich II. Es werde bereits eine Warteliste geführt.
Das Projekt bietet den betroffenen Schülern in einem geschützten Rahmen, Vertrauen aufzubauen, die individuellen Probleme zu bearbeiten und mit den vorhandenen Ressourcen nachhaltige Veränderungen zu bewirken. Dies impliziert auch die Stärkung der Elternkompetenz, durch Erfahrungsaustausch, Coaching und weiteren individuellen Unterstützungsangeboten. Ziel des Projektes ist es, die theoretische Lernebene zu stärken, um die Chance zur schulischen Rückführung und der beruflichen Integration zu wahren bzw. zu ermöglichen.