Amtsblatt Nr. 21 / 2025 vom 25.03.2025
Der Landkreis Cloppenburg hat seinen Landschaftsrahmenplan fortgeschrieben und damit der gesetzlichen Vorgabe des § 10 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) entsprochen. Die Bekanntgabe der Annahme des Landschaftsrahmenplanes unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Hiermit wird gemäß § 44 Abs. 1 UVPG die Fertigstellung der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes für den Landkreis Cloppenburg öffentlich bekannt gemacht. Für den Landschaftsrahmenplan wurde eine Strategi-sche Umweltprüfung gemäß der rechtlichen Vorgaben des UVPG und des Niedersächsischen Ge-setzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) durchgeführt. Im Rahmen dieser Strategischen Umweltprüfung wurde der Umweltbericht nach § 40 UVPG erstellt.
Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anhang.