Neubau der Kindertagesstätte „St. Anna“ in Peheim wird bezuschusst

Jugendhilfeausschuss trifft zahlreiche Entscheidungen
06.03.2025

Landkreis Cloppenburg. Der Gemeinde Molbergen wird für den Neubau der Kindertagesstätte „St. Anna“ an der Markhauser Straße 10 in Peheim und die damit verbundene Schaffung von zwei Krippengruppen ein Zuschuss in Höhe von 595.856,23 EUR und für die Schaffung einer zusätzlichen Kindergartengruppen mit insgesamt 25 Plätzen ein Zuschuss in Höhe von 276.650,00 EUR gewährt. Dies hat der Jugendhilfeausschuss dem Kreisausschuss des Landkreises Cloppenburg einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen. Der Baubeginn war im November 2024, die Fertigstellung soll im Dezember 2025 erfolgen. Die Trägerschaft für die Kindertagesstätte liegt beim katholischen Kirchengemeindeverband Pastoraler Raum Cloppenburg-Löningen.

Der Landkreis Cloppenburg fördert weiterhin das Projekt „Justus“ – Jugendliche stärken und schulen - für schulmüde bzw. schulverweigernde junge Menschen in dem Zeitraum vom 01. April 2025 bis 31. Dezember 2027 im Haus Don Bosco gGmbH, Cloppenburg, mit vier Plätzen und im Sozialen Briefkasten, Friesoythe, mit drei Plätzen zur alternativen Erfüllung der Schulpflicht mit 1.132,00 EUR pro Platz pro Monat. Die Kosten werden einzelfallbezogen abgerechnet und entsprechend der Belegung ausgezahlt. Die Aufnahme erfolgt immer in Abstimmung mit der abgebenden Schule und im Einvernehmen mit dem Jugendamt des Landkreises Cloppenburg. Förderfähig sind hierbei nur Personen, bei denen die Kostenträgerschaft gemäß SGB VIII in der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit des Landkreises Cloppenburg liegt.

Das Projekt biete schulmüden bzw. sich dem Schulbesuch entziehenden Jugendlichen die Möglichkeit, neue Lernerfahrung in einem kleinräumigen, besonders geschützten Rahmen mit ständiger sozialpädagogischer Begleitung. Ziel des Projektes ist die Rückführung in das Regelschulsystem und / oder die Vorbereitung auf den Übergang Schule-Beruf und die Vermeidung von Schulabsentismus. Somit können Schulversäumnisse langfristig vermieden und Kindeswohlgefährdungen präventiver abgewendet werden.

Der Landkreis Cloppenburg übernimmt für die vier vorhandenen Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg (Haus Don Bosco gGmbH Cloppenburg, Kolping Jugendwerkstatt Harkebrügge, Jugendwerkstatt Sozialer Briefkasten SKFM Löningen und Jugendwerkstatt Sozialer Briefkasten SKM Friesoythe) im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren“ weiterhin die 10%ige Kofinanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 19.313,13 EUR jährlich pro Jugendwerkstatt. Dies gilt für den Bewilligungszeitraum vom 01. April 2025 bis 31. Dezember 2027.

Das Land Niedersachsen fördert die Arbeit der Jugendwerkstätten nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren“ mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). In Jugendwerkstätten sollen jungen Menschen mit Eingliederungshemmnissen und besonderem sozialpädagogischen Förderbedarf, bei denen ein direkter Übergang in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt nicht zu erwarten ist, durch arbeitsmarktorientierte Qualifizierung, Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, Beratung, Bildung, persönliche Stabilisierung, soziale Integration und Bewältigung individueller Probleme auf Ausbildung, Beruf oder Angebote der beruflichen Integration nach dem SGB II und dem SBG III vorbereitet werden.

Konkrete Ziele sind hierbei die Verbesserung der personalen sowie der Allgemein- und Sozialkompetenz und die Heranführung an den Arbeitsmarkt. Als Neuerungen sind die stärkere Öffnung für schulverweigernde Schülerinnen und Schüler und die Möglichkeit der Vorbereitung auf Schulabschlüsse zu nennen.

Die vier Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg sind als Betriebsstätten konzipiert und mit konkreten Arbeits- und Beschäftigungsbereichen als praktisches Lern- und Übungsfeld ausgestattet. Diese Tätigkeitsbereiche dienen in erster Linie dem Erlernen von notwendigen Arbeitstugenden und Grundkenntnissen und bieten dem Jugendlichen eine notwendige Tagesstruktur durch sinnvolle handwerklich praktische Aufgabenstellungen an. Jede Jugendwerkstatt hält mindestens 16 Teilnehmerplätze vor, die in der Regel im Laufe eines Jahres mehrfach belegt werden. Die Verweildauer eines Teilnehmers schwankt zwischen einigen Wochen und 12 Monaten.

Diese beiden Förderungen hat der Jugendhilfeausschuss dem Kreistag für seine Sitzung am 13. März 2025 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.