Amtsblatt Nr. 42 / 2024 vom 16.08.2024
Nichtdurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
16.08.2024
Für das u.g. Vorhaben wird beim Landkreis Cloppenburg eine Genehmigung beantragt. Gem. § 2
Anlage 1 Nr. 5 NUVPG* ist für dieses Vorhaben im Rahmen einer Vorprüfung festzustellen, ob die
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist.
Für das Vorhaben konnte keine UVP-Pflicht festgestellt werden.
Alles weitere entnehmen Sie bitte dem beigefügten Download.