Amtsblatt Nr. 38 / 2024 vom 29.07.2024
Bekanntmachung gem. § 5 (2) UVPG* über die Nichtdurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
29.07.2024
Für das u.g. Vorhaben wird beim Landkreis Cloppenburg eine Genehmigung beantragt. Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG* ist für dieses Vorhaben im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung festzustellen, ob die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist.
Für das Vorhaben konnte keine UVP-Pflicht festgestellt werden.
Alles weitere entnehmen Sie bitte dem beigefügten Download.