Corona-Isolationspflicht ab Februar aufgehoben

31.01.2023

Landkreis Cloppenburg. Ab dem 01. Februar 2023 müssen in Niedersachsen im Zusammenhang mit nachgewiesenen Infektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 keine Quarantänen mehr eingehalten werden. Des Weiteren enden grundsätzlich alle Quarantänen mit Ablauf des 31. Januar 2023. Die Aufhebung der Corona-Isolationspflicht ist auf das Auslaufen der Nds. Absonderungsverordnung zurückzuführen. Ebenfalls entfällt die Verpflichtung, positive PoC-Antigen-Schnellteste und Selbstteste via PCR-Testung bestätigen zu lassen.

Nach Aussage des Nds. Landesgesundheitsamtes ist vor diesem Hintergrund von einer weiteren Verbreitung des Erregers auszugehen. Dennoch werden im Regelfall aufgrund des mittlerweile vorherrschenden Immunschutzes keine zu schwerwiegenden Krankheitsverläufe auftreten. Auch eine Überlastung des Gesundheitssystems ist nicht wahrscheinlich. Eine freiwillige Kontaktvermeidung oder -reduzierung bei einer nachgewiesenen Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 wird aber empfohlen. Sofern Kontakte nicht verhindert werden können, soll eine Maske getragen werden. Bei Symptomen kann eine ärztliche Abklärung sowie Krankschreibung erforderlich sein.

Nach dem Infektionsschutzgesetz gilt noch bis zum 07. April 2023 eine Testpflicht für Personen, die z. B. ein Krankenhaus, ein Altenpflegeheim oder eine Tagespflege betreten möchten. Beschäftigte müssen einen Nachweis über eine Testung grundsätzlich mindestens dreimal pro Kalenderwoche vorlegen. Sofern kein negativer Testnachweis unterbreitet werden kann, gilt ein Betretungsverbot. Diese Regelung ist nicht auf betreute Personen etc. anzuwenden.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten ist nach wie vor vorgegeben, dass diese bis zum 07. April 2023 nur tätig werden dürfen, wenn mindestens dreimal pro Kalenderwoche ein negativer Testnachweis vorgelegt wird.

Zudem gilt weiterhin unter anderem für Arztpraxen eine Maskenpflicht nach dem Infektionsschutzgesetz.