Sozialausschuss beschäftigt sich mit Generalistischer Pflegeausbildung, Psychosozialer Notfallversorgung, Stärkung der Gesundheitsinfrastruktur und weiteren Themen
Landkreis Cloppenburg. Der Sozialausschuss des Landkreises Cloppenburg hat sich für die Fortführung und Weiterentwicklung wichtiger Förderprogramme in der medizinischen Versorgung und Pflegeausbildung ausgesprochen. Zudem soll die bewährte Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden in der Leistungsgewährung fortgesetzt werden.
Mit Stipendien von bis zu 500 EUR monatlich für Medizinstudierende und weiteren Förderungen für Ärzte, die im Landkreis Cloppenburg arbeiten, wird seit 2019 die medizinische Infrastruktur gestärkt. Die Studierenden verpflichten sich als Gegenleistung für die Unterstützung, nach ihrem Studium für mehrere Jahre im Landkreis tätig zu werden. Aktuell befinden sich 20 Stipendiatinnen und Stipendiaten in Förderung. Fünf davon können sich vorstellen, in der Kinder- und Jugendmedizin tätig zu werden. Einstimmig hat sich der Sozialausschuss nun dafür ausgesprochen, dieses Programm bis 2027 zu verlängern und inhaltlich zu verbessern. So sollen zukünftig auch jährlich zwei Studierende gefördert werden, die eine fachärztliche Tätigkeit in einem Krankenhaus im Landkreis Cloppenburg anstreben.
Die Koordinierungsstelle für die Generalistische Pflegeausbildung des Landkreises Cloppenburg unterstützt Pflegeschulen, Träger und Auszubildende durch effektive Verwaltung und Organisation der praktischen Ausbildung. Der Sozialausschuss hat nach einem umfassenden Sachstandsbericht die Empfehlung an den Kreistag gegeben, diese wichtige Aufgabe fortzuführen.
Zu den Aufgaben zählen die Rekrutierung von Kooperationspartnern, wovon bisher 87 gewonnen wurden, sowie die Jahresplanung und Anpassung der Einsatzpläne. Außerdem gibt es mit ihr einen festen Ansprechpartner für Auszubildende, damit etwaige Unzufriedenheiten mit der Ausbildung nicht zum Abbruch führen.
Zur Sicherstellung der Ausbildungsqualität steht die Koordinierungsstelle im regelmäßigen Austausch mit anderen Einrichtungen und bietet umfassende Beratung. Zudem engagiert sie sich in der Öffentlichkeitsarbeit zur Gewinnung und Bindung von Auszubildenden und hat eine Checkliste für Auszubildende aus Nicht-EU-Ländern entwickelt.
Für die jährliche Ausbildung von maximal fünf Helferinnen und Helfern für die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) hat das Deutsche Rote Kreuz einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 600 Euro pro Person beantragt. Der Zuschuss reicht bis zu einem jährlichen Gesamtbetrag in Höhe von 3.000 Euro für die Dauer von fünf Jahren. Der Sozialausschuss hat einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, diesen Zuschuss zu gewähren. Die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) umfasst die Prävention sowie die kurz-, mittel- und langfristige Versorgung bei belastenden Notfällen und Einsätzen. Die Helferinnen und Helfer der PSNV leisten regelmäßig psychische Erste Hilfe für die Betroffenen, aber auch für Einsatzkräfte. Insbesondere die Überbringung von Todesnachrichten, Betreuung von Angehörigen nach erfolgloser Reanimation, Begleitung von Verkehrsunfällen aller Art, Opfern von Gewalt, Betroffene eines Brandes, Vermisstensuche und Schadenslagen im Katastrophenschutz zählen zu den Einsatzschwerpunkten.
Zudem empfiehlt der Sozialausschuss, die bewährte Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden des Landkreises in sozialen Belangen fortzusetzen. Bereits seit vielen Jahren übernehmen die örtlichen Sozialämter die Bearbeitung und Bewilligung von Sozialhilfe- und Grundsicherungsleistungen (SGB XII), Wohngeld (WoGG), Asylbewerberleistungen (AsylbLG) sowie Bildung und Teilhabe (BKGG). Diese Praxis hat sich als bürgernah und effizient erwiesen, weshalb der Sozialausschuss dem Kreistag empfiehlt, die Kostenerstattung des Landkreises für die Fallbearbeitung anzuheben und die Laufzeit der Vereinbarung zur Aufgabenübertragung von drei auf fünf Jahre zu verlängern.
Mit diesen Empfehlungen setzt der Sozialausschuss ein klares Zeichen für die Stärkung der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie für eine effektive und bürgernahe Verwaltung sozialer Leistungen. Die endgültige Entscheidung über die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen liegt nun beim Kreistag, der am 13. März tagt.