Jugendhilfeausschuss des Landkreises Cloppenburg empfiehlt Unterstützung von Präventions- und Hilfsangeboten in großer Höhe
Landkreis Cloppenburg. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Cloppenburg hat verschiedene Unterstützungen an Jugendhilfeprojekte auf den Weg gebracht. Nun muss noch der Kreistag die Empfehlungen des Ausschusses beschließen.
Das Projekt "Kidstime" leistet einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Kindern psychisch erkrankter Eltern und bietet eine Plattform für den Austausch und die Bewältigung familiärer Herausforderungen. Die Fortsetzung des Projektes wird von den betreffenden Familien gewünscht. Der Ausschuss lobte die Unterstützung von bis zu zehn Familien als wichtigen Beitrag zur Unterstützung und sprach sich einstimmig für die weitere Unterstützung aus. Der Landkreis Cloppenburg soll daher dem gleichnamigen Verein „Kidstime“ zur Finanzierung für die Jahre 2025 bis 2027 einen jährlichen Zuschuss von bis zu 14.200 Euro für 12 Veranstaltungstage gewähren.
Der Landkreis Cloppenburg soll darüber hinaus dem Kinderschutzbund Oldenburger Münsterland zur Finanzierung seiner Präventionsarbeit für die Jahre 2025 und 2026 einen jährlichen Zuschuss von bis zu 58.900 Euro zahlen. Dabei sollen drei Angebote aus dem Leistungssprektrum des Kinderschutzbundes unterstützt werden. Die Mitglieder des Ausschusses sahen es als unbedingt erforderlich an, die drei Angebote für Kinder zu unterstützen und empfahlen den Zuschuss einstimmig an den Kreistag. Es handelt sich dabei um folgende drei Angebote:
- Sogenannte „TuSch-Kurse“ werden von Kindern aus Familien mit Trennungs- und Scheidungsproblemen gut angenommen, unterstützt durch das Familiengericht und Rechtsanwälte. Insbesondere bei hochstrittigen Trennungs- und Scheidungsproblematiken ist oftmals ein Gespräch gemeinsam mit beiden Elternteilen nicht mehr möglich.
- Der Kurs „Starke Eltern – Starke Kinder“ unterstützt Eltern dabei, eine gewaltfreie und kompetente Erziehung umzusetzen und ihr Selbstvertrauen zu stärken. Jährlich sind drei Kurse à fünf Abende geplant, die sich auf die kindliche Entwicklung und alternative Erziehungsmethoden konzentrieren.
- Der Kinderfreundlichkeitspreis wird alle zwei Jahre verliehen, um kinderfreundliches Handeln in der Gesellschaft zu würdigen und ins Bewusstsein zu rücken. Die Organisation erfolgt überwiegend ehrenamtlich.
Das erfolgreiche Familienpaten-Projekt des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) Cloppenburg e.V. soll auch in den kommenden drei Jahren fortgesetzt werden. Die Empfehlung des Ausschusses an den Kreistag: Der Landkreis Cloppenburg stellt hierfür jährlich 20.020 Euro bereit.
Derzeit engagieren sich 23 ehrenamtliche Paten an vier Standorten, um neuzugezogenen Familien den Alltag zu erleichtern und ihre Integration zu fördern. Die Paten helfen unter anderem mit wöchentlichen Besuchen, Sprachförderung, Orientierung im Alltag und Begleitung zu Vorsorgeuntersuchungen oder Kindertagesstätten. Ergänzt wird das Angebot durch Deutsch- und Alltagskurse, Sprechstunden und Ferienbetreuung.
Angesichts der hohen Nachfrage und der positiven Wirkung des Projekts sieht der Landkreis darin eine wichtige Unterstützung für Familien in ihrer neuen Heimat.
Konstruktive Diskussionen waren beim folgenden Thema nötig: Ursprünglich hatte der Kreistag Anfang 2024 entschieden, gemeinsam mit dem Land Niedersachsen der Stiftung St. Vincenzhaus die Finanzierung der Personalkosten für eine Vollzeitstelle zur Prävention und direkter, sozialpädagogischer Beratung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bei der Familienberatungsstelle zu gewähren. Das geschah unter Vorbehalt der 50-prozentigen Beteiligung des Landes. Doch aktuell sind entgegen der damaligen Aussicht keine Gelder aus Hannover zu erwarten.
Daher galt es nun zu entscheiden, ob der Landkreis die Mehrkosten für eine Vollzeitstelle alleine tragen soll oder beim zugesagten Betrag bleibt und die Stelle nur in Halbzeit über die nächsten drei Jahre ausgeführt werden soll. Der Ausschuss stimmte am Ende mehrheitlich dafür, bei seinen bisherigen Zusagen in Höhe von jährlich bis zu 42.980 Euro für eine halbe Stelle zur Prävention und Beratung bei direkter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu bleiben. Die endgültige Entscheidung liegt beim Kreistag.