Bekanntmachungen
Bekanntmachung gem. § 5 (2) UVPG* über die Nichtdurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Für die u.a. Vorhaben wurden beim Landkreis Cloppenburg die Genehmigungen zur Erstaufforstung und Waldumwandlung nach NWaldLG* beantragt. Gem. § 7 Anlage 1 Spalte 2 Nr. 17.1.3 und 17.2.3 UVPG* ist für diese Vorhaben im Rahmen einer Vorprüfung festzustellen, ob die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist.
Für die u. a. Vorhaben konnte keine UVP-Pflicht festgestellt werden.
Vorhaben | Vorhabensstandort | Antragsteller | Aktenzeichen |
---|---|---|---|
Erstaufforstung |
Flurstück 14, Flur 43 Gemarkung Scharrel |
Hermann Thoben, Saterland | LWG 10/17 |
Waldumwandlung |
Flurstücke 28 u. 29 (tlw), Flur 27 Gemarkung Scharrel |
Hermann Thoben, Saterland | LWG 10/17 |
Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht sind, dass an den vorliegenden Standorten keines der in Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG genannten Schutzkriterien nachteilig beeinträchtigt wird.
Der ausführliche Prüfvermerk der Vorprüfung kann beim Landkreis Cloppenburg, Untere Waldbehörde, während der Dienststunden eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist.
Cloppenburg, den 06.02.2018
Landkreis Cloppenburg
Der Landrat
67 - Amt für Natur und Umwelt
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Im Auftrage
Viets
*Fundstellen
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), in der derzeit gültigen Fassung.
Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vom 21.03.2002 (Nds. GVBl. Seite 112), in der derzeit gültigen Fassung.