Bekanntmachungen
Bekanntmachung gem. § 3a UVPG über die Nichtdurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Bekanntmachung gem. § 5 (2) UVPG* über die Nichtdurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Für das u.a. Vorhaben wurde beim Landkreis Cloppenburg die Genehmigung nach dem BImSchG* beantragt. Gem. § 9 Anlage 1 Spalte 2 Nr. 1.2.2.2 und Nr. 8.4.2.2 UVPG* ist für diese Vorhaben im Rahmen einer Vorprüfung festzustellen, ob die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist.
Für das u.a. Vorhaben konnte keine UVP-Pflicht festgestellt werden.
Vorhaben | Vorhabensstandort | Antragsteller | Aktenzeichen |
---|---|---|---|
Erweiterung Biogasanlage | Friesoythe | BioScha GmbH & Co. KG | 2301/2017 |
Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht sind, dass an dem vorliegenden Standort keines der in Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG genannten Schutzkriterien betroffen ist.
Der ausführliche Prüfvermerk der Vorprüfung kann beim Landkreis Cloppenburg, Bauamt, während der Dienststunden eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist.
Cloppenburg, den 11.10.2017
Landkreis Cloppenburg
Der Landrat
60 - Bauamt
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Im Auftrage
Düsing
*Fundstellen
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370) geändert worden ist.
Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771) geändert worden ist.