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Geflügelhalter müssen Aufzeichnungen für die Schlachttieruntersuchung vorlegen Landkreis Cloppenburg - Für die Durchführung der amtlichen Schlachttieruntersuchung müssen Geflügelhalter alle benötigten Aufzeichnungen am Standort der Geflügelhaltung bereithalten und dem Tierarzt des Veterinäramtes vorlegen. Die Einzelheiten regelt eine Allgemeinverfügung, die der Landkreis Cloppenburg jetzt erlassen hat. Zu den vorzulegenden Unterlagen gehören insbesondere ein ordnungsgemäß geführtes Bestandsregister, Belege über den Einsatz von Arzneimitteln und Futterzusatzstoffen, Nachweise über durchgeführte Schutzimpfungen gegen die Newcastle Krankheit sowie Aufzeichnungen über die Durchführung der Schadnagerbekämpfung. Die Allgemeinverfügung stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften aus dem Lebensmittelrecht, dem Arzneimittelrecht und der Geflügelpestverordnung. Das Veterinäramt des Landkreises Cloppenburg weist alle Geflügelhalter darauf hin, dass die Schlachterlaubnis verweigert werden kann, wenn die Unterlagen nicht vollständig vorgelegt werden. Zudem können unzureichende Dokumentationen als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit Bußgeldern geahndet werden. Die Allgemeinverfügung ist im Internet unter Aktuelles - Bekanntmachungen - Allgemeinverfügung zum Schutz gegen Geflügelpest vom 17.05.2010 abrufbar. Sie finden die Allgemeinverfügung auch als PDF-Dokument auf unserer Seite Kreisverwaltung - Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung - Downloadangebote - Geflügelpest: Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest, aviäre Influenza und ND.
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