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Pressemitteilung vom 24.03.2010

Orange Sperrmüllkarten nutzen

Landkreis Cloppenburg - Nach den frostigen Wintermonaten steht bei vielen Haushalten das große Aufräumen und der Frühjahrsputz an.
Neben Bau- und Renovierungsabfälle sind oft auch Sperrmüllgegenstände zu entsorgen.
Die Abfallentsorgungsanlagen des Landkreis Cloppenburg und das beauftragte Abfuhrunternehmen für Sperrmüll haben in diesen Wochen viel zu tun. Insbesondere die kostenlose Sperrmüllentsorgung über die Sperrmüllkarte wird von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises gerne genutzt.
Damit die Entsorgung von Sperrmüll gut funktioniert, möchte die Abfallberatung des Landkreises auf einige wesentliche Regelungen hinweisen.
Für die Anmeldungen zur Abfuhr und Anlieferung von Sperrmüll bei den Entsorgungsanlagen in Stapelfeld und Sedelsberg wird nur noch die neue orange Sperrmüllkarte akzeptiert. Den Haushalten sind diese neuen Sperrmüllkarten bereits mit der Broschüre "Rund um den Abfall" Ende des letzten Jahres zugestellt worden. Bei Bedarf sind sie auch beim Landkreis erhältlich.
Die Sperrmüllkarte berechtigt die Bürger zur kostenlosen Entsorgung von vier Kubikmeter Sperrmüll und drei Kubikmeter Altmetall je Abfuhr oder je Abgabe bei den Entsorgungsanlagen.
Welche Gegenstände als Sperrmüll kostenlos entsorgt werden können, ist auf der Karte genau festgelegt. So gehören Möbel, wie Stuhl, Bett, Schrank oder Tisch, aber auch die Matratze zum Sperrmüll. Auch können Elektrogroßgeräte mit der Sperrmüllkarte zur Abfuhr angemeldet werden.

Nicht über die Sperrmüllkarte können Restabfälle, wie Tapetenreste, ausgediente Haushaltsgegenstände und kaputtes Spielzeug oder Baustellenabfälle, wie Türen, Fenster oder Bodenbeläge entsorgt werden. Diese Abfälle werden beim Entsorgungszentrum in Stapelfeld und der Deponie in Sedelsberg durchaus angenommen und entsorgt - aber gegen Gebühr.

Sofern die Abfuhr von Sperrmüll mit der Sperrmüllkarte beantragt wird, erhalten die betreffenden Haushalte vom Abfuhrunternehmen den Abholtermin mitgeteilt.
Besonders zu beachten ist, dass erst unmittelbar vor der Abfuhr die angemeldeten Sperrmüllgegenstände an die Straße bereitgestellt werden dürfen. Die vorgegebenen Mengenbegrenzung sind einzuhalten und nach der erfolgten Abfuhr sind Abfallreste oder unzulässigerweise bereitgestellte Abfälle vom Straßenrand sofort zu entfernen.

Auskünfte zur Sperrmüllabgabe oder Entsorgung allgemein erteilt die Abfallberatung des Landkreises Cloppenburg unter der Rufnummer: 04471/15 428.









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