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Denkmalschutz gibt 1. Bauabschnitt im Baugebiet Helms Esch frei Essen - Im 1. Bauabschnitt des Baugebietes Helms Esch in Essen kann mit den Erschließungsarbeiten begonnen werden. Der Landkreis Cloppenburg hat als zuständige untere Denkmalschutzbehörde entschieden, dass in diesem Teil des Baugebiets keine weitergehenden archäologischen Untersuchungen erfolgen müssen. Bei den vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege, Referat Archäologie Oldenburg, bisher durchgeführten Erkundungen sind nach Angaben der Kreisverwaltung im größten Teil des Gebietes keine archäologisch bedeutsamen Spuren gefunden worden. Lediglich in Teilbereichen seien in den Bodenschichten Spuren entdeckt worden, die allerdings wegen fehlender konkreter Bodenfunde nicht näher bestimmt werden könnten, teilt der Landkreis mit. Vor diesem Hintergrund müsse das denkmalpflegerische Interesse an ergänzenden Untersuchungen hinter dem öffentlichen Interesse der Gemeinde Essen an einer Bebauung des Gebietes und den privaten Interessen der Bauwilligen zurückstehen. Die denkmalrechtliche Genehmigung für die Erschließungsarbeiten und die Baugenehmigungen würden allerdings mit der Auflage versehen, dass Bodenfunde, die bei Erdarbeiten entdeckt werden, der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Cloppenburg zu melden seien. Solche Bodenfunde seien insbesondere Tongefäßscherben, Holzkohlesammlungen, Schlacken sowie auffällige Bodenverfärbungen und Steinkonzentrationen, informiert der Landkreis. Eine entsprechende Regelung sei auch bereits in dem rechtskräftigen Bebauungsplan der Gemeinde Essen enthalten.
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