Zur Startseite des Landkreises Cloppenburg
Alle Formulare /
Downloadangebote
Anfahrt
Hilfe
Impressum und
Datenschutz
Kontakt- und
Online-Services
Linklisten
Öffnungszeiten
Pressearchiv
Telefon- und
E-Mail-Adressliste
Web-Inhaltsverzeichnis

© Impressum

KreistagKreisverwaltungStädte und GemeindenDer Landkreis ÜberblickServiceAktuelles
Service Pressearchiv
Zuständig: Pressestelle
Ansprechpartner: Ansgar Meyer E-mail: lkpresse@lkclp.de
Telefon : 04471/15-447 Telefax : 04471/85697

Tipp:
Bitte beachten Sie, dass ältere Artikel durchaus heute inhaltlich überholt sein können.

Pressemitteilung vom 05.02.2010

"Keine Kurzen für die Kurzen" heißt es auch in diesem Jahr wieder beim Lastruper Karneval - Kombination aus Information, Prävention und Kontrollmaßnahmen hat sich bewährt

Cloppenburg: Vom 11. bis 14.02.2010 wird in Lastrup wieder Karneval gefeiert. Seit einigen Jahren wird dabei das mittlerweile erfolgreich laufende Präventions- und Jugendschutzprojekt "Keine Kurzen für die Kurzen" umgesetzt.

Die vom Lastruper Karneval Verein von 1969 e.V., der Fachstelle für Suchtprävention der Stiftung Edith Stein, der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta und dem Jugendamt des Landkreises Cloppenburg ins Leben gerufene Aktion, welche unter der Schirmherrschaft von Herrn Landrat Eveslage steht, will vor allem verantwortliche Erwachsene auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes hinweisen und für mehr Verantwortungsbewusstsein hinsichtlich der Vorbildfunktion Erwachsener beim Alkoholkonsum werben. Dafür machen sich alle Beteiligten jedes Jahr auf's Neue stark, berichtet Kreisjugendpflegerin Christiane Grenz. In aufwändigen Gesprächen werden gemeinsam immer wieder neue Ansätze für eine Umsetzung des Projektes erörtert.

Denn bundesweit ist die Zahl der Jugendlichen, die mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert werden, drastisch gestiegen. Allein in Niedersachsen betraf dies im Jahr 2008 rund 2.600 Minderjährige, so Verena Höffmann, Präventionsfachkraft der Fachstelle für Suchtprävention der Stiftung Edith Stein.
Diesem Trend möchten die Akteure mit dem Projekt "Keine Kurzen für die Kurzen" entgegen wirken.

Das Jugendschutzgesetz besagt, dass Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, "die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten", an Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) grundsätzlich nicht abgegeben werden dürfen.
Hierzu zählen auch die bei vielen Jugendlichen so beliebten Alcopops. Andere alkoholische Getränke wie Bier, Wein und Sekt, dürfen erst an Jugendliche ab 16 Jahren abgegeben werden.

Vielen Leuten sei auch nicht bewusst, dass die gesetzlichen Bestimmungen nicht nur für Gewerbetreibende gelten, sondern dass auch ein volljähriger Freund oder Bekannter, der einem Minderjährigen alkoholische Getränke überlässt, eine Ordnungswidrigkeit begeht, erläutert Harald Nienaber, Beauftragter für Jugendsachen bei der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta.

Die Initiatoren des Projektes "Keine Kurzen für die Kurzen" wollen auch in diesem Jahr an die bisherigen Erfolge beim Lastruper Karneval anknüpfen und haben das bisherige Konzept erneut erweitert. Neben den Kontrollen an den Einlassstellen zum Karnevalsumzug durch den Sicherheitsdienst, werden in diesem Jahr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei und des Jugendamtes Karnevalsbesucher, die mit Bussen im Ort ankommen, auf mitgeführte alkoholische Getränke überprüfen. Ebenso wird es Kontrollen am Aufstellplatz der Umzugswagen geben, um gleich zu Beginn der Veranstaltung darauf hinzuwirken, dass keine alkoholischen Getränke entgegen den gesetzlichen Bestimmungen an Minderjährige abgegeben werden.

Darüber hinaus werden die Fachbehörden Kontrollen direkt im Umzug durchführen und gezielt Gruppen ansprechen. Unerlaubt mitgeführte und konsumierte alkoholische Getränke werden den Minderjährigen abgenommen und ggf. an Ort und Stelle vernichtet. Sollten Erwachsene festgestellt werden, die an Minderjährige entgegen den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes Alkohol abgeben oder den Konsum fördern, so werden gegen diese Personen Bußgeldverfahren eingeleitet.

In dem Fall, dass Jugendamt und Polizei Jugendliche alkoholbedingt zum Elternhaus zurückführen, werden die dadurch entstandenen Kosten den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.
Die Beteiligten betonen, dass es nicht darum geht, den Leuten den Spaß am Feiern zu verderben. Im Vordergrund stehe vielmehr das Aufmerksammachen auf das Jugendschutzgesetz und auf die Problematik des Alkoholkonsums bei Jugendlichen. Der bisherige Erfolg gibt den Akteuren die Bestätigung, an der eingeschlagenen Richtung festzuhalten. Die Erfahrung hat gezeigt: Prävention, Information und Kontrolle müssen sich ergänzen. Nur so kann der Thematik sinnvoll begegnet werden.

Inzwischen ist das Projekt "Keine Kurzen für die Kurzen" nahezu in jeder Stadt oder Gemeinde im Landkreis angekommen, und es werden mit Hilfe der Fachbehörden in einzelnen Vereinen und Gruppen Maßnahmen zum Jugendschutz umgesetzt. Dies zeigt, welch große Bedeutung diese Gruppen dem Jugendschutz beimessen.

Die Initiatoren erhoffen sich, durch die Aktion viele Menschen auf das Problem des oft starken Alkoholkonsums Jugendlicher aufmerksam zu machen und zu einem Umdenken anzuregen.

Weitere Informationen zu dem Projekt und zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit allgemein sind erhältlich bei Kreisjugendpflegerin Christiane Grenz unter Tel. 04471/15-218 oder per E-mail unter grenz@lkclp.de.









 Hilfe  
  oben