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Pressemitteilung vom 23.09.2009
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Landkreis Cloppenburg - Wegen der bei Alkoholtestkäufen festgestellten Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz hat der Landkreis Cloppenburg in 17 Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt und jeweils Bußgelder im dreistelligen Bereich festgesetzt. In 16 Fällen seien die Verfahren abgeschlossen und die Bußgeldbescheide bestandskräftig informiert die Kreisverwaltung. Ein Fall befinde sich noch im Einspruchsverfahren. Bei den vom Jugendamt des Landkreises Cloppenburg in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Cloppenburg/ Vechta im Juni durchgeführten Alkoholtestkäufen waren insgesamt 29 Einrichtungen kontrolliert und dabei in 17 Fällen Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt worden. Der Landkreis Cloppenburg weist darauf hin, dass auch zukünftig weitere Alkoholtestkäufe durchgeführt werden.
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