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Pressemitteilung vom 10.02.2009

Landkreis Cloppenburg - Die Freilandhaltung von Geflügel bleibt im Landkreis Cloppenburg auch nach der vom Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium verkündeten Lockerung der Aufstallungspflicht bis auf weiteres verboten. Dies teilt der Landkreis Cloppenburg mit. Ausnahmen vom Aufstallungsgebot könnten wegen der in den vergangenen Monaten in Geflügelbeständen in Garrel, Bösel, Friesoythe und Saterland aufgetretenen Fälle von niedrigpathogener Influenza derzeit nicht erteilt werden, so die Kreisverwaltung. Obwohl die Sperrgebiete bis auf den nördlichen Teil des Stadtgebietes von Friesoythe wieder aufgehoben worden seien, müssten weiterhin alle Vorsichtsmaßnahmen genutzt werden, um einen erneuten Viruseintrag in die Geflügelbestände zu vermeiden. Wenn in den kommenden Wochen bei den weiteren Untersuchungen der Geflügelbestände keine neuen Infektionen festgestellt würden, werde im Hinblick auf die Freilandhaltung von Geflügel eine neue Risikobewertung durchgeführt, informiert der Landkreis.








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