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Pressemitteilung vom 17.09.2007

Landkreis Cloppenburg – Nach weiteren Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit in den Landkreisen Ammerland und Leer hat der Landkreis Cloppenburg das bereits in weiten Teilen des Kreises bestehende Gefährdungsgebiet auf den gesamten Landkreis ausgedehnt. Gefährdungsgebiete sind nach den bestehenden tierseuchenrechtlichen Regelungen im 20-Kilometer-Radius um die von der Blauzungenkrankheit befallenen Tierbestände einzurichten. Innerhalb des Gefährdungsgebietes gelten besondere Schutzmaßnahmen für alle Rinder-, Schaf- und Ziegenbestände. Das Veterinäramt des Landkreises Cloppenburg weist besonders darauf hin, dass die Tierbestände und die Ställe mit zugelassenen Insektiziden zu behandeln sind. Zusätzlich bestehen Untersuchungs- und Aufzeichnungspflichten sowie Transportbeschränkungen. Nähere Informationen sind hier im Internet (im Bereich Veterinärangelegenheiten) oder telefonisch unter 04471/15-234 erhältlich.








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