Zur Startseite des Landkreises Cloppenburg
Alle Formulare /
Downloadangebote
Alle Öffnungszeiten
Aufgaben von A bis Z
Leitbild
Verwaltungs-
gliederung
Abfallberatung
Arbeitslosengeld II
Bauen und Planen
Fahrerlaubnisse
Feuerwehr und
Rettungsdienst
Finanzen
Frauen
Gesundheit
Gewerbe
Jagd- u. Waffenwesen
Jugend und Soziales
Kfz-Zulassung
Meldewesen
Naturschutz und
Landschaftspflege
Schulen und Kultur
Verkehr
Veterinärangelegen-
heiten und Lebens-
mittelüberwachung
Wasser, Abwasser
Wirtschafts-
informationen

© Impressum

KreistagKreisverwaltungStädte und GemeindenDer Landkreis ÜberblickServiceAktuelles
Kreisverwaltung Wasser, Abwasser
Zuständig: Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft
Ansprechpartnerin: Birgit Hackmann E-mail: hackmann@lkclp.de
Telefon : 04471/15-355 Telefax : 04471/85697
Ansprechpartner: Ludger Burke E-mail: burke@lkclp.de
Telefon : 04471/15-401 Telefax : 04471/85697

Überschwemmungsgebiete sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern sowie sonstige Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Man darf dabei nicht von kleinen Hochwässern ausgehen, wie sie nahezu alle Jahre auftreten. Die Wasserwirtschaft geht von Ereignissen aus, die - statistisch gesehen - alle 100 Jahre eintreten.

Überschwemmungsgebiete sind besonders sensible Bereiche. Werden in ihnen Veränderungen vorgenommen, kann das vielfältige Auswirkungen haben. Wird die Fließrichtung des Hochwassers geändert, können öffentliche Einrichtungen, das Hab und Gut oder gar das Leben von Mitbürgen Schaden leiden. Hochwasser fließt um so schneller flussabwärts, wenn dessen Rückhalteraum verkleinert oder gar beseitigt wird. Deshalb hat der Gesetzgeber die Überschwemmungsgebiete unter einen besonderen Schutz gestellt.

Ähnlich wie bei Wasserschutzgebieten bedeutet eine Festsetzung als Überschwemmungsgebiet für die betroffenen Eigentümer von Flächen, dass sie in der Nutzung ihrer Flächen eingeschränkt werden und viele Vorhaben genehmigungspflichtig bzw. verboten sind (siehe hierzu auch § 78 WHG).


Eine Übersicht über die bereits insgesamt festgesetzten bzw. vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete in Niedersachsen können sie auch unter folgendem Link einsehen: http://www.umweltkarten.niedersachsen.de/uesg/

Gewässer(abschnitte), die sich derzeit im Festsetzungsverfahren befinden, können Sie auf der Seite

Kreisverwaltung - Wasser, Abwasser - Downloadangebote

unter der Rubrik Überschwemungsgebiete im Festsetzungsverfahren einsehen.





 Hilfe  
  oben