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Kreisverwaltung Wasser, Abwasser
Zuständig: Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft
Ansprechpartner: Marcus Fittje E-mail: fittje@lkclp.de
Telefon : 04471/15-147 Telefax : 04471/85697
Ansprechpartner: Andreas Niemöller E-mail: a.niemoeller@lkclp.de
Telefon : 04471/15-580 Telefax : 04471/85697
Ansprechpartnerin: Stefanie Pusch E-mail: pusch@lkclp.de
Telefon : 04471/15-190 Telefax : 04471/15406

Für die Herstellung und wesentliche Änderung baulicher Anlagen in und an oberirdischen Gewässern benötigen Sie eine wasserrechtliche Genehmigung. Eine solche Genehmigung ist auch für die Herstellung von Aufschüttungen und Abgrabungen in und an oberirdischen Gewässern erforderlich. Eine Genehmigung ist unabhängig von der Größe oder Bedeutung der geplanten Anlage erforderlich.

Anlagen befinden sich im Gewässer, soweit sie im Wasser, im Gewässerbett oder unter dem Gewässer platziert werden. Beispiele für Anlagen in und an Gewässern: Stege, Bootsanleger, Verrohrungen in einer Länge von max. 7,5 m, Düker, Leitungen aller Art, Bootslagerplätze am Ufer, Ankerbojen, Balkensperren





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