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Kreisverwaltung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Zuständig: Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ansprechpartnerin: Sandra Brinkmann E-mail: veterinaeramt@lkclp.de
Telefon : 04471/15-226 Telefax : 04471/15430

Der Landkreis Cloppenburg ist besonders geprägt durch den Wirtschaftsbereich Ernährung. Hierunter fallen u. a. die Kartoffel- und Fleischverarbeitung sowie die Backwarenindustrie. Als Grundlage für die fleischverarbeitende Industrie wurden im Landkreis Cloppenburg im Jahr 2004 rd. 1,3 Mio. Schweine, 170.000 Rinder, 7,8 Mio. Hühner und 3,1 Mio. Puten gehalten. Auf einen Halter von Schweinen entfällt im Landkreis Cloppenburg gegenüber dem Landesdurchschnitt fast die doppelte Anzahl Schweine, das sind 532 Tiere. Der Schweinebestand beträgt ca. 12 % des Gesamtbestandes des Landes Niedersachsen. Dies zeigt, dass die Bestandseinheiten weit über das durchschnittliche bäuerliche Produktionsmaß hinausgehen. Im Landkreis Cloppenburg wurden in 6 EG zugelassenen Schlachthöfen im Jahr 2004 ca. 5,6Mio. Schweine und in 3 EG zugelassenen Geflügelschlachtbetrieben ca. 11 Mio. Puten geschlachtet.
Ebenso hat die Kälbermast einen besonderen Stellenwert. Im Landkreis Cloppenburg werden jährlich ca. 82.000 Kälber geschlachtet, dies entspricht 18 % aller Kälberschlachtungen Deutschlands. Im Vergleich zu den Schlachtungen im Land Niedersachsen werden sogar ca. 63 % aller Kälber im Kreisgebiet geschlachtet.
Diesen Betrieben sind eine große Anzahl EG zugelassener Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe nachgeschaltet.
Aus diesem Grunde hat das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung eine besondere Bedeutung. Es ist eines der größten Veterinärämter in der Bundesrepublik Deutschland. Wegen des großen Aufgabenspektrums ist es in 6 Sachgebiete gegliedert:
Verwaltung, Tierseuchenbekämpfung. Tierschutz/Tierhaltung, Lebensmittelüberwachung, Fleischhygiene, Rückstandskontrolle.

Die intensive Tierhaltung, hohe Schlachtzahlen und die Vielzahl lebensmittelproduzierender Betriebe im Landkreis Cloppenburg erfordert einen hohen und fachlich qualifizierten Personalbestand um die damit verbundenen vielfältigen Maßnahmen der verschiedenen Fachbereiche des Veterinäramtes in Verwaltungshandeln umzusetzen.
Um wesentlich größere Einsatzmöglichkeiten zu erhalten, ist das Verwaltungspersonal in einer Einheit "39.0 - Verwaltung" zusammengefasst.
Neben den klassischen Verwaltungsaufgaben, wie das Umsetzen von Feststellungen der Tierärzte, Lebensmittelkontrolleure und Ermittlungsbeamten in verwaltungstechnisches Handeln, wird erfolgreich das Ziel umgesetzt, als "Dienstleister" tätig zu sein.

Es werden ordnungsbehördliche Verfügungen zur Regelung eines Einzelfalles oder Verordnungen mit Verhaltensmaßregeln bei der Tierseuchenbekämpfung als notwendige Maßnahmen für die Abwehr von Gefahren für den Verbraucher, die Tierseuchenbekämpfung und bei tierschutzwidrigen Zuständen erlassen. Daneben werden Gesetzesverstöße durch Ordnungswidrigkeitenverfahren mit anschließendem Bußgeldbescheid geahndet bzw. werden in besonders schwerwiegenden Fällen die Verfahren an die Staatsanwaltschaft zur Einleitung von Strafverfahren abgegeben.

Als weitere wichtige Aufgaben sind die Haushaltsplanungen für das gesamte Veterinäramt sowie die Gebührenkalkulation mit der Gebührenfestsetzung für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung und Hygienekontrollen in der Fleischhygiene und der Geflügelfleischhygiene anzusehen. Die Gebührenermittlung erfolgt nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und muss kostendeckend sein. Ziel dieser Gebührenkalkulation ist es, natürlich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, nur den notwendigen Personal- und Sachaufwand für eine ordnungsgemäße Fleischuntersuchung zu betreiben, wobei eine kostengünstige Gebühr für diese Dienstleistung erreicht wird, ohne dass es in irgendeiner Art und Weise zu einer Subventionierung kommt.



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