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Übersicht
Aufgaben des Landschaftsrahmenplans |
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Der Landkreis Cloppenburg ist aufgrund der Bestimmungen des Nieders.
Naturschutzgesetzes verpflichtet, für sein Gebiet einen Landschaftsrahmenplan
aufzustellen. Der Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Cloppenburg
ist das Ergebnis einer erstmals flächendeckend nach einheitlichen,
vorgegebenen Kriterien vorgenommenen Erhebung und Bewertung des
Natur- und Landschaftszustandes und enthält auf rd. 400 Seiten
gutachtliche Äußerungen über Arten- und Lebensgemeinschaften,
das Landschaftsbild und die natürlichen Lebensgrundlagen Boden,
Wasser, Klima/Luft.
Erster Schritt zur Erstellung des Landschaftsrahmenplanes war die
kreisweit flächendeckend durchgeführte Bestandsaufnahme
des Zustandes von Natur und Landschaft. Aufbauend auf den Ergebnissen
dieser Bestandsaufnahme war ein sog. Zielkonzept zu erarbeiten,
das einen quasi durch die "grüne Brille" des Naturschutzes
betrachteten, idealen Landschaftszustand als sogenanntes Leitbild
formuliert. Hieraus waren nach den gesetzlichen Vorgaben dann die
aus (rein) naturschutzfachlicher Sicht zur Umsetzung dieser idealtypischen
Zielvorstellungen erforderlichen Maßnahmen als sogenanntes
Handlungskonzept zu entwickeln.
Das Zielkonzept bildet den Maßstab für die Beurteilung
der Teilbereiche des Kreisgebietes, die aus rein naturschutzfachlicher
Sicht natur- und landschaftsschutzwürdig sind, sowie für
die Maßnahmen, einschließlich der des besonderen Artenschutzes,
die aus naturschutzfachlicher Sicht sinnvoll wären; sie werden
in den folgenden Kapiteln des Landschaftsrahmenplanes konkretisiert.
Der Landschaftsrahmenplan hat - wie ausgeführt - die gesetzlich
vorgegebene Aufgabe, die naturschutzfachlichen Belange ausschließlich
aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vertreten
und nach der Systematik des Gesetzes Ansprüche anderer Fachplanungen,
wie z. B. der Verkehrs- und Siedlungsentwicklung, der Wasserwirtschaft
und der Landwirtschaft, (ausdrücklich) unberücksichtigt
zu lassen.
Es hatte somit hier keine Abstimmung mit den verschiedenen Fachdisziplinen
stattzufinden. Der Landschaftsrahmenplan kann daher - Umkehrschluss
- auch nur den Charakter eines Gutachtens haben, nicht den einer
(regelnden) Rechtsnorm.
Aus dem Landschaftsrahmenplan allein lassen sich also weder für
die Gemeinden und Verbände noch für Grundeigentümer
verbindliche Pflichten und Zwänge ableiten.
Die Umsetzung auch nur von Teilen der Inhalte des Landschaftsrahmenplanes
bedarf weiterer, spezieller Verfahren, wie z. B. Raumordnungsverfahren,
Bauleitplanverfahren, Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren
sowie naturschutzrechtlicher Schutzgebietsausweisungen, die nur
unter Beteiligung der Betroffenen ablaufen können. Die zentrale
Aufgabe des Landschaftsrahmenplanes ist es, ggf. für diese
Verfahren das notwendige naturschutzfachliche Abwägungsmaterial
zu liefern. Mit Verfügung vom 07.04.1998 hat die Bezirksregierung
Weser-Ems die Zustimmung zum Landschaftsrahmenplan erteilt.
Der Landschaftsrahmenplan soll ein möglichst aktuelles Gutachten
bleiben. Er hat daher im Rahmen einer späteren Fortschreibung
den ständigen ökologischen Veränderungen und Entwicklungen
im Kreisgebiet Rechnung zu tragen.
Landschaftsrahmenplan (Inhaltsüberblick) |
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1. Überblick über das Planungsgebiet
- Geographische Lage und Raumnutzung
- Geologie und Geomorphologie
- Naturräumliche Gliederung
- Heutige potentiell natürliche Vegetation
2. Fachliche Vorgaben
3. Gegenwärtiger Zustand von Natur und Landschaft sowie voraussichtliche
Änderungen
- Arten- und Lebensgemeinschaften
- Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft
(Landschaftsbild)
- Boden, Wasser, Luft/Klima
4. Zielkonzept
- Leitbild für Natur und Landschaft
- Handlungskonzept
5. Geschützte und schutzwürdige Teile von Natur und
Landschaft
- § 24 - Naturschutzgebiete
- § 26 - Landschaftsschutzgebiete
- § 27 - Naturdenkmale
- § 28 - Geschützte Landschaftsbestandteile
- § 28 a - Besonders geschützte Biotope
- § 28 b - Besonders geschütztes Feuchtgrünland
- § 33 - Wallhecken
- § 34 - Naturparke
6. Erforderliche Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
(für die unter 5. genannten Gebiete)
7. Maßnahmen des besonderen Artenschutzes
- Maßnahmen für gefährdete Pflanzenarten und
Lebensgemeinschaften
- Maßnahmen für gefährdete Tierarten
8. Anforderungen an Nutzungen
- Bodenabbau
- Erholung, Sport, Fremdenverkehr
- Siedlung, Industrie, Gewerbe
- Energiewirtschaft
- Verkehr
- Landwirtschaft
- Forstwirtschaft
- Flurneuordnung
- Wasserwirtschaft
- Abfall- und Abwasserwirtschaft
- Bergbau
- Verteidigung
- Sonstige Nutzungen
9. Hinweise für die Raumordnung und die Bauleitplanung
- Raumordnung
- Bauleitplanung
10. Ausblick und Fortschreibung
11. Literaturverzeichnis
Kartenverzeichnis |
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Karte 1 Lage im Raum
Karte 2 Boden / Wichtige Bereiche
Karte 3 Bodenabbau
Karte 4 Fließgewässergüte
Karte 5 Klima, Luft / Wichtige Bereiche
Karte 6 Arten und Lebensgemeinschaften / Wichtige Bereiche (Großformat)
Karte 7 Vielfalt, Eigenart und Schönheit / Wichtige Bereiche
(Großformat)
Karte 8 Vielfalt, Eigenart und Schönheit / Störungen
Karte 9 Geschützte und schutzwürdige Teile von Natur und
Landschaft (Großformat)
Karte 10 Maßnahmen (Großformat)
Der Landschaftsrahmenplan kann zusammen mit farbigem Kartenwerk
zum Preis von 30,68 Eur (60,00 DM) plus evtl. Kosten für Porto
und Verpackung erworben werden.
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