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Ein Vor- oder Familienname darf nur geändert werden, wenn es einen wichtigen Rechtfertigungsgrund gibt. Die Änderung eines Namens setzt einen Antrag voraus. Folgende Unterlagen sind notwendig:
- ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck
- eine Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch
- eine Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- ein Führungszeugnis für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben
- ggfls. ein Nachweis der Sorgerechtsregelung und Zustimmungserklärungen Beteiligter
- ein aktueller Einkommensnachweis des Antragstellers (Spätaussiedler legen zusätzlich beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden und der deutschen Übersetzung sowie den Registrierschein des Bundesversorgungsamtes vor)
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