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Kreisverwaltung Meldewesen
Zuständig: Ordnungsamt
Ansprechpartner: Matthias Meyer E-mail: m.meyer@lkclp.de
Telefon : 04471/15-158 Telefax : 04471/15288

Ein Vor- oder Familienname darf nur geändert werden, wenn es einen wichtigen Rechtfertigungsgrund gibt. Die Änderung eines Namens setzt einen Antrag voraus. Folgende Unterlagen sind notwendig:

  • ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck

  • eine Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch

  • eine Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

  • ein Führungszeugnis für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben

  • ggfls. ein Nachweis der Sorgerechtsregelung und Zustimmungserklärungen Beteiligter

  • ein aktueller Einkommensnachweis des Antragstellers (Spätaussiedler legen zusätzlich beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden und der deutschen Übersetzung sowie den Registrierschein des Bundesversorgungsamtes vor)



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