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Zuständig: Amt für Zentrale Aufgaben
Ansprechpartnerin: Heike Honscha E-mail: honscha@lkclp.de
Telefon : 04471/15-140 Telefax : 04471/85697

Leitgedanke für die Verwaltung des Landkreises Cloppenburg war und ist es, sich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger als ein effizientes und produktives öffentliches Dienstleistungsunternehmen stetig weiterzuentwickeln. Im Unterschied zur freien Wirtschaft spielen Gemeinwohlorientierung und hoheitliche Aufgaben eine zentrale Rolle.

Da seit einiger Zeit der Begriff der Neuen Steuerungsmodelle in aller Munde ist, haben auch Politik und Verwaltung des Landkreises Cloppenburg sich mit diesen Reformbemühungen auseinandergesetzt.

Allgemeine Zielsetzungen der Neuen Steuerung sind:

  • Bürgernähe und Bürgerzufriedenheit
  • Entwicklung zum öffentlichen Dienstleistungsunternehmen
  • Hebung der Effektivität und Effizienz
  • transparente Aufgabenerledigung

Weitere wichtige Ziele in der Aufgabenerledigung und Organisation sind:

  • Flachere Hierarchien
  • Delegation von Verantwortung

Dies soll unter anderem geschehen durch:

  • Optimierung der Arbeitsabläufe (z. B. Prüfung von Zentralisierungs- und Dezentralisierungsmöglichkeiten)
  • Steigerung der Beschäftigtenmotivation/Beschäftigtenzufriedenheit (z. B. Schaffung von Leistungsanreizen, Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie, gezielte Förderung schwerbehinderter und leistungsgeminderter Beschäftigter, Frauenförderung)

Diese Zielsetzungen, mit denen sich der Landkreis Cloppenburg identifiziert, sind unter folgenden Rahmenbedingungen umzusetzen:

  • Alle am Umstrukturierungsprozess Beteiligten - Politik und Verwaltung - setzen sich für die Entwicklung zu einem effizienten und produktiven öffentlichen Dienstleistungsunternehmen ein. Voraussetzung hierfür ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und der Politik sowie eine fundierte gegenseitige Information.
  • Die Beschäftigten werden im Sinne einer "Reform von unten" in den Reformprozess eingebunden.
  • Verwaltungsmodernisierung darf nicht nur unter dem Aspekt des Sparens gesehen werden. Im Vordergrund steht die Verantwortung der Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Beschäftigten des Landkreises. Haushaltskonsolidierung und Reformbewegung dürfen sich nicht gegenseitig behindern. Hierbei ist insbesondere der Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen infolge des Reformprozesses zu berücksichtigen.

Eine erfolgreiche Realisierung der genannten Ziele wird entscheidend davon geprägt, dass alle Beteiligten von Anfang an den Prozess gemeinsam tragen und konstruktiv zusammenarbeiten.



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