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Kreisverwaltung Kfz-Zulassung
Zuständig: Ordnungsamt
Ansprechpartner: Stefan Wenig E-mail: wenig@lkclp.de
Telefon : 04471/15-113 Telefax : 04471/15115
Ansprechpartner: Heiner Menke E-mail: menke@lkclp.de
Telefon : 04471/15-270 Telefax : 04471/15115

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • gültigen Personalausweis oder
    Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    Kopien von Ausweisdokumenten können nicht anerkannt werden.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (Original-Gutachten)
  • Nachweis über die gültige Abgasuntersuchung
  • Die schriftliche Erklärung des Halters einschließlich Unterschrift zum Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Für die Verlusterklärung sollte der Antrag "Erklärung über den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)" [siehe Downloadbereich] verwendet werden.

Wenn Sie ein Fahrzeug erworben haben, bei dem der Fahrzeugschein verloren ist, muss der letzte Halter diesen Antrag ausfüllen und unterschreiben.
(Ausnahme: Sie haben einen schriftlichen Kaufvertrag, aus dem hervorgeht, dass Sie das Fahrzeug mit Fahrzeugschein übernommen haben).

Falls Sie für eine andere Person den Ersatz der der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. des Fahrzeugscheins beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht [siehe Downloadbereich] und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.

Kosten: 11,70 EUR (Sofern Sie noch nicht im Besitz der ab 01.10.2005 gültigen Fahrzeugpapiere sind, erhöhen sich die Kosten um 8,70 EUR.)



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