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Berichtigung der Halterdaten nach Umzug innerhalb des Kreises oder wegen Namensänderung (z. B. Heirat)
Sie benötigen folgende Unterlagen:
Namensänderung:
- gültigen Personalausweis oder
Reisepass mit aktueller
Meldebescheinigung
Kopien von Ausweisdokumenten können nicht anerkannt werden.
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
Straßenänderung:
- gültigen Personalausweis oder
Reisepass mit aktueller
Meldebescheinigung
Kopien von Ausweisdokumenten können nicht anerkannt werden.
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
Sofern Sie noch im Besitz der alten (bis 30.09.2005 ausgegebenen) Fahrzeugpapiere sind, ist auch der Fahrzeugbrief mit vorzulegen, da ein Umtausch auf die neuen Dokumente erfolgt.
Kosten: 11,70 EUR (Sofern Sie noch nicht im Besitz der ab 01.10.2005 gültigen Fahrzeugpapiere sind, erhöhen sich die Kosten um 8,70 EUR.)
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