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Kreisverwaltung Kfz-Zulassung
Zuständig: Ordnungsamt
Ansprechpartner: Stefan Wenig E-mail: wenig@lkclp.de
Telefon : 04471/15-113 Telefax : 04471/15115
Ansprechpartner: Heiner Menke E-mail: menke@lkclp.de
Telefon : 04471/15-270 Telefax : 04471/15115

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichenschilder (bitte vom Fahrzeug abbauen)

Besonderheit:
Wenn Sie bereits im Besitz der, seit 01. Oktober 2005 gültigen, neuen EU-Papiere sind und ein auswärtiges Fahrzeug stilllegen lassen wollen, geht dieses nur mit allen Unterlagen. Eine Verlusterklärung bei fehlendem Teil I (Fahrzeugschein) ist hier nicht möglich, da für das auswärtige Kennzeichen kein (Ersatz-) Teil I erstellt werden kann. Dieses geht nur noch bei der Zulassungsstelle, die dieses Kennzeichen zugeteilt hat, weil der (Ersatz-) Teil I für den Stilllegungsvermerk benötigt wird. Die bis zum 30. September 2005 hierfür verwendete Abmeldebescheinigung existiert nicht mehr.

Kosten: 5,90 EUR für CLP-Kennzeichen, 11,00 EUR für auswärtige Kennzeichen
Bei Vorlage eines Verwertungsnachweises erhöhen sich die Kosten um 5,10 EUR.





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