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Kreisverwaltung Jugend und Soziales
Zuständig: Jugendamt
Ansprechpartnerin: Mechtild Penning E-mail: m.penning@lkclp.de
Telefon : 04471/15-314 Telefax : 04471/85697

Adoptionswesen - Adoptionsvermittlung 


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Bei der Adoptionsvermittlung werden Kinder bzw. Jugendliche unter 18 Jahren und Adoptionsbewerber (Personen, die ein Kind adoptieren möchten), zusammengeführt. Es werden also für ein Kind oder einen Jugendlichen neue Eltern gesucht.

Mit der Adoptionsvermittlung dürfen nur erfahrene Fachkräfte betraut werden, die dazu aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung geeignet sind.



Pflegekinderwesen - Pflegefamilien 


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Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, warum Kinder nicht bei ihren leiblichen Eltern, sondern bei Pflegeeltern leben müssen, z. B. weil die Eltern

  • zu jung sind
  • alleinerziehend oder berufstätig sind
  • mit der Versorgung und Erziehung der Kinder überfordert sind (psychische und erzieherische Überforderung)
  • geschieden sind oder getrennt leben
  • krank sind (süchtig durch Alkohol- und Medikamentenmissbrauch)
  • gewalttätig sind

Die Pflegeeltern versorgen und erziehen das Kind so lange, bis die Eltern selbst dazu wieder in der Lage sind.



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