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Kreisverwaltung Jugend und Soziales
Zuständig: Jugendamt
Telefon : 04471/15-218 E-mail: jugendpflege@lkclp.de



Gruppenleiteraus- und -fortbildung der Kreisjugendpflege 


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Die Kreisjugendpflege bietet in jedem Jahr Gruppenleiteraus- und -fortbildungen für ehrenamtlich tätige Jugendliche und Erwachsene aus Vereinen und Verbänden im Landkreis Cloppenburg an.

Im Gruppenleiter-Grundlehrgang, der von der Kreisjugendpflege ein Mal jährlich in den Herbstferien angeboten wird, werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Grundkenntnisse vermittelt, die sie zum Leiten einer Kinder- und Jugendgruppe benötigen.

Themen sind u.a.:

  • Ziele von Jugendarbeit
  • Situation von und Umgang mit Kindern und Jugendlichen
  • Entwicklung von Gruppen
  • Leitungsverhalten, Aufsichtspflicht und Haftung
  • Gestaltung von Gruppenstunden und Freizeitmaßnahmen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Konfliktschlichtung

Die Teilnahme an diesem Grundkurs berechtigt zur Beantragung der Juleica (Jugendleiter-Card) über den Verein, bei dem man ehrenamtlich tätig ist und über die Kreisjugendpflege.

Da die Juleica grundsätzlich für Ehrenamtliche ab 16 Jahren ausgestellt wird, sollten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dem Grundlehrgang mindestens 16 Jahre alt sein und wenn möglich schon erste Erfahrungen in der Jugendarbeit gesammelt haben.

Für den Antrag auf Ausstellung der Juleica benötigen die TeilnehmerInnen neben dem erfolgreich absolvierten Grundlehrgang einen Nachweis über die Teilnahme an einem "Erste Hilfe-Lehrgang" bei einem lizenzierten Träger (12 Zeitstunden entsprechend 16 Schulungseinheiten). Die Erste-Hilfe-Bescheinigung darf nicht älter als 3 Jahre sein.
(RdErl. d. MS v. 5. 3. 2010 ? 303.21-51 708)

Die Juleica ist jeweils für 3 Jahre gültig und kann durch die Teilnahme an mindestens einer Fortbildungsmaßnahme um weitere 3 Jahre verlängert werden.

Die Kreisjugendpflege bietet außerdem mehrere Gruppenleiter-Fortbildungen im Jahr zu verschiedenen Themen an, die die Jugendarbeit betreffen. Diese Seminare dienen der Vertiefung einzelner Themenbereiche für die Gruppenarbeit, und die Teilnahme berechtigt zum Antrag auf Verlängerung der Juleica.

Teilnehmer einer Gruppenleiterschulung 2007



Jugendleiter-Card (Juleica) 


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Die Juleica wurde am 1. Januar 1999 auf Initiative des Deutschen Bundesjugendrings bundesweit eingeführt.
Ziel war es, die jugendpolitisch Verantwortlichen dazu anzuregen, Unterstützungsmöglichkeiten für ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter einzuführen bzw. auszubauen. Die Grundlage dazu wurde durch eine Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden im November 1998 geschaffen.

Die Juleica dient:

  • zur Legitimation gegenüber den Erziehungsberechtigten der Jugendlichen, mit denen Ihr arbeitet,
  • als Nachweis über die absolvierte Gruppenleiterausbildung
  • als Hilfe, um für die ehrenamtliche Arbeit Unterstützung von anderen Einrichtungen und Behörden zu erhalten
  • als Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme vorgesehener Rechte und Vergünstigungen, z. B.: Arbeitsbefreiung nach dem Gesetz über die Arbeitsbefreiung für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports, Freistellung vom Unterricht für die Tätigkeit in der Jugendarbeit und im Jugendsport, Erstattung von Verdienstausfall nach den jeweils geltenden Richtlinien.
  • Außerdem erhalten die Inhaber der Juleica je nach Bundesland und Region unterschiedliche Vergünstigungen in kommunalen Einrichtungen, bei Kulturangeboten, Freizeiteinrichtungen, Verkehrsbetrieben etc. Diese Vergünstigungen sollen den Inhabern einer Juleica ihre ehrenamtliche Tätigkeit erleichtern und sie zumindest teilweise für ihren hohen zeitlichen und materiellen Aufwand entschädigen.
  • Aufgrund der gegenseitigen Anerkennung durch die Obersten Landesjugendbehörden können die an die Juleica geknüpften Vergünstigungen in allen Ländern der Bundesrepublik in Anspruch genommen werden.

In unserem Downloadbereich - Jugend und Soziales finden Sie die Richtlinien zur Ausstellung der Juleica für das Land Niedersachsen.





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