Kindertagespflege |
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Der Landkreis Cloppenburg fördert die Kindertagespflege nach Maßgabe der §§ 22 bis 24 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder und Jugendhilfe -.
Die Kindertagespflege dient dazu, ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres vorzuhalten.
Für die Beratung von Eltern und Tagespflegepersonen, die Vermittlung der Kinder, der Qualifizierung und Fortbildung der Tagespflegepersonen hat der Landkreis Cloppenburg ein Kindertagespflegebüro eingerichtet.
Weitere Informationen finden sie auf der Internetseite des Kindertagespflegebüros [siehe Linkliste].
Kindergärten und -krippen |
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Im Landkreises Cloppenburg nehmen die Städte und Gemeinden die Aufgaben für den Bereich der Kindertagesstätten wahr.
Eine Auflistung der Kindergärten und Kinderkrippen sowie weitere Informationen zu den einzelnen Einrichtungen finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.[siehe Linkliste Städte und Gemeinden]
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