Öffnungszeiten für den Bereich:
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Elterngeld |
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Eschstr. 29
49661 Cloppenburg
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montags - freitags
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8.30 Uhr - 12.30 Uhr
nachmittags nur nach vorheriger Vereinbarung.
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| Telefonnummern der Ansprechpartner nach Anfangsbuchstaben des Namens der AntragstellerInnen, z.Zt.: |
| für A bis F | Herr Leinweber | 04471/15-340 |
| für G bis I | Frau Rump | 04471/15-573 |
| für J bis Lh | Frau K. Schröder | 04471/15-343 |
| für Li bis N | Frau Imsiecke | 04471/15-342 |
| für O bis S | Frau Möller | 04471/15-572 |
| für T bis Z | Frau Koch | 04471/15-205 |
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Anspruch auf Elterngeld
Das Elterngeld erreicht alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und auf Einkommen verzichten. Es erhalten Mütter und Väter, die für die Betreuung ihrer Kinder die berufliche Tätigkeit unterbrechen oder einschränken.
Teilzeittätigkeit neben dem Elterngeld bis zu 30 Stunden in der Woche ist möglich.
Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro und beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro.
Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Partner reserviert.
Ein Merkblatt zum Elterngeld und den Antrag auf Antrag auf Elterngeld finden Sie im Downloadbereich.
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