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Kreisverwaltung Jugend und Soziales
Zuständig: Sozialamt
Ansprechpartnerin: Maria Kordes E-mail: kordes@lkclp.de
Telefon : 04471/15-200 Telefax : 04471/85697

 Öffnungszeiten für den Bereich:
Elterngeld    
Eschstr. 29
49661 Cloppenburg
montags - freitags 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
nachmittags nur nach vorheriger Vereinbarung.

Telefonnummern der Ansprechpartner nach Anfangsbuchstaben des Namens der AntragstellerInnen, z.Zt.:
für A bis FHerr Leinweber04471/15-340
für G bis IFrau Rump04471/15-573
für J bis LhFrau K. Schröder04471/15-343
für Li bis NFrau Imsiecke04471/15-342
für O bis SFrau Möller04471/15-572
für T bis ZFrau Koch04471/15-205


 

Anspruch auf Elterngeld

Das Elterngeld erreicht alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und auf Einkommen verzichten. Es erhalten Mütter und Väter, die für die Betreuung ihrer Kinder die berufliche Tätigkeit unterbrechen oder einschränken.

Teilzeittätigkeit neben dem Elterngeld bis zu 30 Stunden in der Woche ist möglich.

Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro und beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro.

Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Partner reserviert.

Ein Merkblatt zum Elterngeld und den Antrag auf Antrag auf Elterngeld finden Sie im Downloadbereich.



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