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Kreisverwaltung Jagd- und Waffenwesen
Zuständig: Ordnungsamt
Ansprechpartner: Matthias Meyer E-mail: m.meyer@lkclp.de
Telefon : 04471/15-158 Telefax : 04471/15288

Die Jagdbehörde ist u.a zuständig für Jagdscheinerteilungen, die Prüfung von Jagdpachtverträgen und Genossenschaftssatzungen sowie von Jagdan- und abgliederungen.

Anträge auf Ausstellung von Jagdscheinen können beim Ordnungsamt des Landkreises Cloppenburg gestellt werden. Dafür sind vorzulegen:
  • ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck
  • eine bestandene deutsche Jägerprüfung (Prüfungszeugnis) oder letzten Jagdschein
  • eine Jagdhaftpflichtversicherung
  • gegebenenfalls ein Lichtbild
Für die Jagerprüfung gelten folgende Voraussetzungen:
  • Zuverlässigkeit
  • bei Jugendlichen (mindestens 15 Jahre) eine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
  • eine Haftpflichtversicherung für Waffengebrauch
  • Hauptwohnung im Gebiet des Landkreises Cloppenburg
Anfallende Gebühren und Abgaben:
Jahresjagdschein für ein Jahr: 60,00 Euro
Jahresjagdschein für drei Jahre: 160,00 Euro
Jahresjugendschein: 30,00 Euro
Tagesjagdschein: 20,00 Euro

Zur Jagd befugt sind Personen, die im Besitz eines gültigen und auf sich ausgestellten Jagdscheines sind. Die Ersterteilung ist von der bestandenen deutschen Jägerprüfung abhängig. Diese Jägerprüfung findet einmal jährlich statt. Sie besteht aus dem jagdlichen Schießen sowie einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Die Anmeldung für die Teilnahme an einer Jägerprüfung kann bei der Jagdbehörde ebenfalls vorgenommen werden.





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