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Eine Erlaubnis benötigt, wer gewerbsmäßig
- den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen
- den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen
- Anlageberatung betreiben
- Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden
- Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen möchte.
Erforderliche Unterlagen bei Beantragung einer Maklererlaubnis:
- ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck
- ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde; bei juristischen Personen für jeden Geschäftsführer)
- eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde; bei juristischen Personen für jeden Geschäftsführer und für die juristische Person)
- Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges bzw. eine aktuelle Kopie des Gesellschaftervertrages und Beschluss über die Bestellung des/der Geschäftsführer
- ein aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person
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