|
Haushaltssatzung des Landkreises Cloppenburg für das Haushaltsjahr 2011:
Aufgrund des § 65 NLO in Verbindung mit § 84 NGO hat der Kreistag in der Sitzung am 21.12.2010 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
1 im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
|
1.1 der ordentlichen Erträge auf
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf |
195.013.710,00 EUR
195.013.710,00 EUR |
1.3 der außerordentlichen Erträge auf
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf |
0,00 EUR
0,00 EUR |
2 im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
|
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
189.883.600,00 EUR
182.487.360,00 EUR |
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit |
6.208.300,00 EUR
16.316.700,00 EUR |
2.5 der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
2.6 der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
10.060.600,00 EUR
3.987.800,00 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 10.060.600,00 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2011 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 20.000.000,00 EUR festgesetzt.
§ 5
Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird für das Haushaltsjahr 2011 auf 45 v. H. der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A, der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer und des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer sowie 90 v. H. von den Schlüsselzuweisungen des Landes an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden festgesetzt.
Cloppenburg, den 21. Dezember 2010
Landkreis Cloppenburg
Hans Eveslage
Landrat
|