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Kreisverwaltung Bauen und Planen

Abluftreinigungsanlagen (z. B. Biofilter) in der Tierhaltung

Der Landkreis Cloppenburg zählt mit einem Teil der umliegenden Landkreise zur Schwerpunktregion der Intensivtierhaltung in Niedersachsen. Die Tierhaltungsanlagen verteilen sich flächendeckend über das gesamte Kreisgebiet. Geeignete Standorte für zusätzliche Stallbauvorhaben sind aufgrund der hohen Viehdichte und der dadurch bedingten Immissionsvorbelastung nur noch eingeschränkt vorhanden.

Abluftreinigungsanlagen (z. B. Biofilter) sind zwar derzeit gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, können aber ein wirkungsvolles Mittel sein, die Stallemissionen (vor allem Geruch, Staub und Ammoniak) und damit letztlich auch die erforderlichen Abstände zu unbeteiligter Wohnbebauung und stickstoffempfindlicher Vegetation (z. B. Wald oder Moor) zu reduzieren. Außerdem lassen sich durch den Einbau von Abluftreinigungsanlagen (z. B. Biofilter) unnötige Standortauslagerungen vermeiden. Dies erspart dem Bauherrn zusätzliche Erschließungskosten sowie Anfahrtswege und schützt die Landschaft vor weiterer Zersiedlung.

Die Wirkung der in der Tierhaltung eingesetzten Abluftreinigungsanlagen (z. B. Biofilter) basiert im wesentlichen auf Geruchsumwandlungs- und/oder Waschprozessen. So wird in allen bekannten Systemen der strenge tierspezifische Stallgeruch durch Bakterien in Biofiltergeruch (modrig; erdig) umgewandelt. Hierbei kommt es z. T. auch zu einer Staub- und Ammoniakredzierung. Biofiltereigengeruch selbst ist anders als der Tiergeruch nach kurzer Distanz vom Umgebungsgeruch nicht mehr zu unterscheiden. In manchen Anlagen finden daneben Waschvorgänge statt, durch die ebenfalls vor allem Staub- und Ammoniakpartikel ausgewaschen werden.

Filteranlagen werden in engen Ortslagen eingesetzt. Ihr sicheres Funktionieren ist somit von entscheidender Bedeutung. Der Antragsteller eines Stallbauvorhabens ist verpflichtet, die grds. Eignung seiner Abluftreinigungsanlage bereits im Genehmigungsverfahren nachzuweisen. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Abluftreinigungsanlage zu beantragen, für die bereits eine Eignungsprüfung durch den Anlagenhersteller veranlasst wurde. Dies verkürzt das Genehmigungsverfahren maßgeblich, was darüber hinaus für den Bauherrn eine erhebliche Kostenersparnis mit sich bringt.

Zur Fragestellung, wann eine Abluftreinigungsanlage geeignet ist, wie eine solche Eignungsprüfung und die Genehmigung sowie die Überwachung der Abluftreinigungsanlage durchzuführen sind, hat der Landkreis Cloppenburg gemeinsam mit Sachverständigen verschiedener Hochschulen, der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (inzwischen: von Thünen-Institut), der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und dem TÜV-Nord bereits im Jahre 2002 den sogenannten "Leitfaden zur Feststellung der Eignung von Abluftreinigungsanlagen in der Tierhaltung" (siehe Downloadbereich Bauen und Planen) erarbeitet. Festgelegt sind dort Mindeststandards. Zu einem der wesentlichen Elemente der Eignungsprüfung zählt hierbei die Durchführung von längerfristigen Messungen an bereits betriebenen Anlagen. Nur so lassen sich theoretisches Wirkkonzept und tatsächliche Wirkung überprüfen und nur so erhalten sowohl die Genehmigungsbehörde als auch der Bauherr die nötige Sicherheit für Ihre Entscheidung. Dies gilt umso mehr, als dass der Einbau einer Abluftreinigungsanlage zu Zusatzkosten führt und nicht funktionierende Abluftreinigungsanlagen (z. B. Biofilter) letztlich die Genehmigungsbehörde zwingen, die Nutzung des zugehörigen Stallgebäudes zu untersagen.

Bescheinigungen oder Zertifikate, denen nur stichpunktartige oder gar keine Messungen zugrunde liegen, sind kein ausreichender Eignungsnachweis.

Als geeignet betrachtet werden können nur Abluftreinigungsanlagen (z. B. Biofilter), die folgende Mindestanforderungen erfüllen:

Geruch Es darf kein Rohgas im Reingas mehr wahrnehmbar sein. (= riecht nicht mehr nach z. B. Schwein).Der Filtereigengeruch darf einen Wert von 300 Geruchseinheiten (GE) /cbm Abluft nicht überschreiten. So ist sichergestellt, dass auch der Filtereigengeruch je nach Filtertyp nach 100 bzw. 200 m nicht mehr wahrnehmbar ist.Die Festlegung eines Wirkungsgrades ist ungeeignet, um die Geruchsminderung einer Abluftreinigungsanlage zu beschreiben, da Geruch ein komplexes Gemisch verschiedener Inhaltsstoffe ist. Diese werden im Filter umgewandelt in Biofiltergeruch, der wiederum ein komplexes Gemisch verschiedener anderer Inhaltsstoffe ist. So kann ein Filter trotz geringer Reduzierung der GE / cbm ausreichend und sicher funktionieren, solange der Tiergeruch in Biofiltergeruch umwandelt wird. Eine ausführliche Begründung finden Sie im Arbeitspapier Wirkungsgrad) in unserem Downloadbereich Bauen und Planen unter Abluftreinigungsanlagen (z. B. Biofilter).
Staub Es ist mindestens eine 70%ige Staubminderung sicherzustellen.
Ammoniak Es ist mindestens eine 70%ige Ammoniakminderung sicherzustellen.

Bis Ende 2004 hat der Landkreis entsprechende Eignungsprüfungen selbst mit einem aus internen und externen Fachleuten besetzten Sachverständigengremium durchgeführt.

Derzeit bietet, soweit bekannt, nur die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft, Frankfurt/Groß-Umstadt, den Herstellern ein entsprechendes Prüfverfahren an. Die DLG ist Prüfstelle für technische Anlagen in der Landwirtschaft. Sie erteilt nach positivem Abschluss der Prüfung das sogenannte DLG-Signum. Es gilt bundesweit.

Für folgende Anlagen wurde bereits erfolgreich eine Eignungsprüfung durchgeführt:

eignungsgeprüft durch Hersteller Geruch Staub Ammoniak Art der Anlage Tierart
Landkreis Cloppenburg
Dr. Siemers Umwelttechnik GmbH X X X 3-Stufen-Kombi-Filter nur Schweine
BIG Dutchman Pig Equipment GmbH X X X 3-Stufen-Kombi-Filter nur Schweine
RIMU Agrartechnologie GmbH X X X Rieselbettreaktor (Punktquelle) nur Schweine
DLG
RIMU Agrartechnologie GmbH X X X Rieselbettreaktor (Flächenquelle, Nachzertifizierung) nur Schweine
Uniqfill Air BV X X X Chemowäscher mit nachgeschalteter Wasserwäsche (Punktquelle und Flächenquelle) nur Schweine
Hagola Biofilter GmbH X X -* Flächenfilter nur Schweine
Dorset Milieutechniek b. v. X X X Rieselbettreaktor nur Schweine
Devriecom b. v. X X X Rieselbettreaktor nur Schweine
Dr. Siemers Umwelttechnik GmbH X X X 2-Stufen-Kombi-Filter nur Schweine
Skov -** X X Rieselbettreaktor 2-stufig nur Schweine
Skov X X X Rieselbettreaktor 3-stufig nur Schweine
Big Dutchman Pig Equipment GmbH -** X X Wäscher 1-stufig nur Hähnchen (Kurzmast)
Big Dutchman Pig Equipment GmbH -** X X Wäscher nur Schweine
* für die Ammoniakabscheidung nicht zertifiziert
** für die Geruchsreduzierung nicht zertifiziert
(Stand: 01.10.10)

Regelmäßige örtliche Überprüfungen, des Landkreises an genehmigten und bereits errichteten Abluftreinigungsanlagen belegen, dass Anlagen, für die vorab eine Eignungsprüfung durchgeführt wurde, ausreichend groß bemessen sind und sowohl sicher als auch dauerhaft funktionieren.

Zur Geruchsminderung zugelassene Abluftreinigungsanlagen (z. B. Biofilter) gibt es derzeit nur in der Schweinehaltung. Im Bereich der Geflügelhaltung konnte bislang kein geeignetes System zugelassen werden.

Auskünfte zu weiteren Fragestellungen erteilen im Bauamt, Herr Lübbers, Tel.: 04471/15186 oder Herr Thole, 04471/15197.

Stand: 01.10.10





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