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Kreisverwaltung Arbeitslosengeld II



Leistungen für den Lebensunterhalt 


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Seit dem 1. Januar 2005 werden Sozialleistungen für Arbeitsuchende und deren Familien, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können, nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II bewilligt.

Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten Arbeitslosengeld II. Familienangehörige, die nicht erwerbsfähig sind, wie im Regelfall die minderjährigen Kinder, erhalten Sozialgeld. Bestandteil dieser Leistungen sind auch angemessene Kosten für die Unterkunft und Heizung. In diesen Leistungen enthalten sind auch Aufwendungen für einmalige Anschaffungen wie Bekleidung oder Hausrat. Einmalige Beihilfen werden also für diese Zwecke grundsätzlich nicht zusätzlich gewährt.



Wo können Anträge gestellt werden 


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Anträge können gestellt werden bei der:
Jobcenter im Landkreis Cloppenburg
Team Cloppenburg
Pingel-Anton-Platz 5
49661 Cloppenburg

Service-Nummern:
04471/1868 661: Arbeitsvermittlung
04471/1868 333: Leistungsabteilung
04471/1868 660: Arbeitgeberleistungen
04471/1868 662: Widerspruchsstelle
01805/66 44 66: Hotline Arbeitgeberservice
Jobcenter im Landkreis Cloppenburg
Team Friesoythe
Thüler Str. 3
26169 Friesoythe

Service-Nummern:
0180 10 0 29 16 51 077: Arbeitsvermittlung
0180 10 0 29 16 51 080: Leistungsbereich (Alg II)
Die Sprechzeiten im Leistungsbereich sind:
montags - dienstags
mittwochs
donnerstags
freitags
von 8:00 - 12:30 Uhr
Vorsprache nur mit Termin
von 8:00 - 18:00 Uhr
von 8:00 - 12:00 Uhr
Die übrigen Einheiten sind zusätzlich von montags - dienstags bis 16.00 Uhr erreichbar.


Weitere Informationen 


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Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales[siehe Linkliste] und bei der Bundesagentur für Arbeit [siehe Linkliste].

Für telefonische Auskünfte ist die Info-Line "Arbeitslosengeld II" der Bundesagentur für Arbeit eingerichtet:

Tel.: 01801/ 012 012
(montags bis freitags 8 bis 18 Uhr; zum Ortstarif).





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