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Seit dem 1. Januar 2005 werden Sozialleistungen für Arbeitsuchende und deren Familien, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können, nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II bewilligt.
Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten Arbeitslosengeld II. Familienangehörige, die nicht erwerbsfähig sind, wie im Regelfall die minderjährigen Kinder, erhalten Sozialgeld. Bestandteil dieser Leistungen sind auch angemessene Kosten für die Unterkunft und Heizung. In diesen Leistungen enthalten sind auch Aufwendungen für einmalige Anschaffungen wie Bekleidung oder Hausrat. Einmalige Beihilfen werden also für diese Zwecke grundsätzlich nicht zusätzlich gewährt.
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