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Kreisverwaltung Abfallberatung
Zuständig: Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft
Ansprechpartnerin: Andrea Niehaus E-mail: a.niehaus@lkclp.de
Telefon : 04471/15-362 Telefax : 04471/85697





Abfallgebühren - Entsorgungssicherheit hat ihren Preis 


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Obwohl in den letzten Jahren immer mehr Abfälle getrennt werden und die Restabfallmengen reduziert werden konnten, steigen die Gebühren. Das erscheint paradox. Doch der Gesetzgeber setzt an die Abfallentsorgung strenge Maßstäbe. Die sichere Entsorgung der Restabfälle nach dem heute vorgeschriebenen hohen technischen Standart erfordert große Investitionen. Niemand kann wollen, dass den nächsten Generationen unberechenbare und gefährliche Altlasten hinterlassen werden. Der Landkreis investiert bis heute in die Einrichtung, Modernisierung und den Betrieb der Entsorgungsanlagen, um somit Entsorgungssicherheit für die nächsten Jahrzehnte zu schaffen.



Restmülltonnen Entsorgung
Jahresgebühr
(incl. 54,00 EUR Grundgebühr)
60 Liter 4-wöchentlich 81,00 EUR
60 Liter 14-tägig 108,00 EUR
80 Liter 14-tägig 126,00 EUR
120 Liter 14-tägig 162,00 EUR
240 Liter 14-tägig 270,00 EUR
1.100 Liter wöchentlich 1.924,00 EUR
1.100 Liter 14-tägig 989,00 EUR
1.100 Liter 3-wöchentlich 677,33 EUR



Komposttonnen Entsorgung

Jahresgebühr

80 Liter 14-tägig 54,00 EUR
120 Liter 14-tägig 81,00 EUR
240 Liter 14-tägig 162,00 EUR



Anlieferungsgebühren bei Kleinmengen an Gartenabfällen
Baum- und Strauchschnitt je Kubikmeter 5,00 EUR
Strauchschnitt bis zu 0,25 Kubikmeter 1,25 EUR
Strauchschnitt > 0,25 bis zu 0,50 Kubikmeter 2,50 EUR
Strauchschnitt > 0,50 bis zu 1 Kubikmeter 5,00 EUR
Sonstiger Grünabfall je Kubikmeter 10,00 EUR
Grünabfall bis zu 0,25 Kubikmeter 2,50 EUR
Grünabfall > 0,25 bis 0,50 Kubikmeter 5,00 EUR
Grünabfall > 0,50 bis 1 Kubikmeter 10,00 EUR



Restabfallsäcke
Die Gebühr pro Sack beträgt 2,50 EUR


Gibt es Einsparmöglichkeiten?

Wer weniger Abfall macht, soll auch weniger zahlen. Werden alle Wertstoffe getrennt gesammelt, besteht möglicherweise auch für Ihren Haushalt/Betrieb noch die Wahl eines kleineren Restabfallbehälters.
Damit jedoch im Landkreis Cloppenburg die ordnungsgemäße Abfallentsorgung garantiert ist, wird ein Mindestvolumen für den Restabfall pro Person vorgegeben. Gehören die Personen zu einem Haushalt, sind 7,5 Liter pro Person und Woche, bei Zusammenschluss mehrerer Haushalte oder Haushalt mit Gewerbe, 10 Liter pro Person und Woche vorzuhalten.
Grundlage für die Berechnung des erforderlichen Restabfallbehältervolumens ist die Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen und die grundsätzlich 2-wöchentliche Leerung der Abfallbehälter.



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