Abfallgebühren - Entsorgungssicherheit hat ihren Preis |
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Obwohl in den letzten Jahren immer mehr Abfälle getrennt werden
und die Restabfallmengen reduziert werden konnten, steigen die Gebühren.
Das erscheint paradox. Doch der Gesetzgeber setzt an die Abfallentsorgung
strenge Maßstäbe. Die sichere Entsorgung der Restabfälle nach dem
heute vorgeschriebenen hohen technischen Standart erfordert große
Investitionen. Niemand kann wollen, dass den nächsten Generationen
unberechenbare und gefährliche Altlasten hinterlassen werden. Der
Landkreis investiert bis heute in die Einrichtung, Modernisierung
und den Betrieb der Entsorgungsanlagen, um somit Entsorgungssicherheit
für die nächsten Jahrzehnte zu schaffen.
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Restmülltonnen
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Entsorgung
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Jahresgebühr
(incl. 54,00 EUR Grundgebühr)
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60 Liter
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4-wöchentlich
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81,00 EUR
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60 Liter
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14-tägig
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108,00 EUR
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80 Liter
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14-tägig
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126,00 EUR
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120 Liter
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14-tägig
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162,00 EUR
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240 Liter
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14-tägig
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270,00 EUR
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1.100 Liter
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wöchentlich
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1.924,00 EUR
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1.100 Liter
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14-tägig
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989,00 EUR
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1.100 Liter
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3-wöchentlich
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677,33 EUR
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Komposttonnen
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Entsorgung
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Jahresgebühr
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80 Liter
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14-tägig
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54,00 EUR
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120 Liter
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14-tägig
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81,00 EUR
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240 Liter
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14-tägig
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162,00 EUR
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Anlieferungsgebühren bei Kleinmengen an Gartenabfällen
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| Baum- und Strauchschnitt je Kubikmeter |
5,00 EUR
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| Strauchschnitt bis zu 0,25 Kubikmeter |
1,25 EUR
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| Strauchschnitt > 0,25 bis zu 0,50 Kubikmeter |
2,50 EUR
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| Strauchschnitt > 0,50 bis zu 1 Kubikmeter |
5,00 EUR
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| Sonstiger Grünabfall je Kubikmeter |
10,00 EUR
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| Grünabfall bis zu 0,25 Kubikmeter |
2,50 EUR
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| Grünabfall > 0,25 bis 0,50 Kubikmeter |
5,00 EUR
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| Grünabfall > 0,50 bis 1 Kubikmeter |
10,00 EUR
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Restabfallsäcke
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| Die Gebühr pro Sack beträgt |
2,50 EUR
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Gibt es Einsparmöglichkeiten?
Wer weniger Abfall macht, soll auch weniger zahlen. Werden alle
Wertstoffe getrennt gesammelt, besteht möglicherweise auch für Ihren
Haushalt/Betrieb noch die Wahl eines kleineren Restabfallbehälters.
Damit jedoch im Landkreis Cloppenburg die ordnungsgemäße Abfallentsorgung
garantiert ist, wird ein Mindestvolumen für den Restabfall pro Person
vorgegeben. Gehören die Personen zu einem Haushalt, sind 7,5 Liter
pro Person und Woche, bei Zusammenschluss mehrerer Haushalte oder
Haushalt mit Gewerbe, 10 Liter pro Person und Woche vorzuhalten.
Grundlage für die Berechnung des erforderlichen Restabfallbehältervolumens
ist die Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen und die
grundsätzlich 2-wöchentliche Leerung der Abfallbehälter.
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